Unsere Leistungen
- Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI
-> anerkannter Pflege- und Betreuungsdienst mit voller Pflegekassenzulassung bei allen gesetzlichen und privaten Kassen. Wir können die von uns erbrachten Leistungen im Rahmen der vorhandenen Budgets direkt mit den Kassen abrechnen
- häuslichen Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI
- Begleitung pflegender Angehöriger gemäß §5 Abs 1 SächsPflUVO durch Pflegefachkraft
- hauswirtschaftliche Versorgung auch ohne Pflegegrad möglich
- Pflege in gewohnter Umgebung
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Pflegeberatungseinsätze nach § 37.3
Wir rechnen mit allen Krankenkassen und Pflegekassen ab.
Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin
um ein individuelles Angebot für Sie
zu erstellen.